Qualitätsstandard

zur ambulanten Patientenversorgung mit CPM Motorschienen

  • Einhaltung der Hilfsmittelrichtlinien PG 32
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach MPG und MPBetreibV
  • Regelmäßige Schulung/Weiterqualifizierung des Personals unserer Mitglieder
    auf verbandsinternen sowie externen Seminaren
  • Vorhalten von CPM Motorschienen in ausreichender Menge
  • Sicherheitstechnische Kontrollen der CPM Geräte
  • Lieferung der jeweiligen CPM Motorschiene zum Patienten (Wohnort oder Aufenthaltsort)
  • Persönliche Einweisung des Patienten und/oder eines Betreuers in die Bedienung
    des jeweiligen CPM Gerätes durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß ärztlichem Therapieplan
  • Eine weitere Einweisung und/oder Geräteeinstellung, falls erforderlich
  • Rückholung der CPM Motorschiene nach Abschluss der Behandlung beim Patienten
  • Technische Kontrolle, Wartung und Reparatur, falls erforderlich
  • Reinigung und Desinfektion der CPM Motorschiene sowie Austausch der Hygienepolster
  • Beilage des ärztlichen Therapieplans und des Einweisungs-/Behandlungsprotokolls
    (jeweils in Kopie) zu den Abrechnungsunterlagen